Die Unterlagen sind fristgerecht bei den Kirchgemeindemitgliedern eingegangen.
Gesamterneuerungswahlen: Erfreulicherweise stellten sich mit Ausnahme des GPK-Mitgliedes Veronika Frölich sämtliche Behördenmitglieder für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung. Sie wurden alle einstimmig gewählt. Vielen Dank und herzliche Gratulation.
Neu in die GPK wurde Georg Kellenberger einstimmig gewählt - wir danken Georg Kellenberger herzlich für die Übernahme des Amtes und gratulieren ihm zur Wahl.
Die Rechnung 2025 wurde einstimmig genehmigt und dem Finanzverantwortlichen und der Kivo Entlastung erteilt.
Der Voranschlag 2026 basierend auf einem Steuerfuss von 0.8 Einheiten wurde ebenfalls einstimmig genehmigt.
Die Änderungen Kirchgemeindereglement wurden nach einer emotionalen Diskussion angenommen. Zukünftig wird eine briefliche Abstimmung anstelle der Kirchgemeindeversammlung stattfinden. Die Unterlagen werden wie gewohnt spätestens 21 Tage vor der Abstimmung bei den Stimmberechtigten sein. In diesen 21 Tagen wird es eine Informationsveranstaltung zu den traktandierten Geschäften geben, die Raum für Diskusssionen und Fragen gibt.
Abstimmungsresultate - Bedeutung für das Zusammenschlussprojekt Kirchen4Falt im Appenzeller Vorderland: Pressemitteilung der Präsidien
An der Abstimmung kam die Frage auf, weshalb die Pfarrpersonen nicht mehr von den Stimmberechtigten gewählt wird. Gerne erklären wir weshalb:
Laut Art. 23 Abs. 2 Reglement Kirchgemeinden ist die Kirchenvorsteherschaft für die Anstellung und Kündigung aller Mitarbeitenden zuständig. Die neue Bestimmung räumt die unklare oder missverständliche alte Regelung aus, nach der Pfarrer:innen durch die Stimmberechtigten gewählt wurden; die Wahl war im Sinne einer Empfehlung für eine Anstellung durch die Kirchenvorsteherschaft zu verstehen. Die Zuständigkeit für eine Kündigung lag schon nach altem Recht bei der Kirchenvorsteherschaft.

