Nach der Revision der Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche beider Appenzell vom letzten Jahr hat der Kirchenrat drei Reglemente überarbeitet oder neu erarbeitet und bei den Kirchenvorsteherschaften in die Vernehmlassung gegeben. Die Kirchenvorsteherschaft, Mitglieder der GPK und Synodale haben die Reglemente Finanzausgleich und Kirchgemeinden diskutiert und ihre Vernehmlassungsantworten an den Kirchenrat verabschiedet.
aus der Kirchenvorsteherschaft
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